Steuerrecht

Das steuerliche Verfahrensrecht setzt dem Handeln des Finanzamts Grenzen und ist im gesamten Besteuerungsverfahren zu beachten.So kann beispielsweise in zeitlicher Hinsicht nach Eintritt der Festsetzungsverjährung ein Steuerbescheid nicht mehr erstmalig ergehen oder geändert werden. Auch sind die Ermittlungsbefugnisse nicht unbegrenzt oder das Steuergeheimnis zu wahren.

Wir tragen dafür Sorge dass diese Grenzen nicht überschritten werden und vertreten Sie darüber hinaus in allen Verfahrensabschnitten in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren.

Anträge

  • Anpassung Steuervorauszahlung
  • Stundung
  • Erlass
  • Erstattung

Teilnahme bei Betriebsprüfungen

Durchsetzung

  • Einspruch
  • Aussetzung der Vollziehung
  • Klage